Als Darlehen bezeichneter Vorschuss auf Abfertigung

Unter dem Begriff Gehaltsvorschuss wird ein vorgeschossener Gehaltsbestandteil in beschränktem Ausmass verstanden, dessen Rückzahlung im Gegensatz zum Darlehen bei Beendigung des Dienstverhältnisses sofort fällig wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.07.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Gehälter
336.77 Kredite
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Unter dem Begriff Gehaltsvorschuss wird ein vorgeschossener Gehaltsbestandteil in beschränktem Ausmass verstanden, dessen Rückzahlung im Gegensatz zum Darlehen bei Beendigung des Dienstverhältnisses sofort fällig wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog