Als Darlehen bezeichneter Vorschuss auf Abfertigung
Unter dem Begriff Gehaltsvorschuss wird ein vorgeschossener Gehaltsbestandteil in beschränktem Ausmass verstanden, dessen Rückzahlung im Gegensatz zum Darlehen bei Beendigung des Dienstverhältnisses sofort fällig wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 14.07.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Gehälter
336.77 Kredite 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Unter dem Begriff Gehaltsvorschuss wird ein vorgeschossener Gehaltsbestandteil in beschränktem Ausmass verstanden, dessen Rückzahlung im Gegensatz zum Darlehen bei Beendigung des Dienstverhältnisses sofort fällig wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |