Als Darlehen bezeichneter Vorschuss auf Abfertigung

Unter dem Begriff Gehaltsvorschuss wird ein vorgeschossener Gehaltsbestandteil in beschränktem Ausmass verstanden, dessen Rückzahlung im Gegensatz zum Darlehen bei Beendigung des Dienstverhältnisses sofort fällig wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.07.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Gehälter
336.77 Kredite
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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