Als Darlehen bezeichneter Vorschuss auf Abfertigung
Unter dem Begriff Gehaltsvorschuss wird ein vorgeschossener Gehaltsbestandteil in beschränktem Ausmass verstanden, dessen Rückzahlung im Gegensatz zum Darlehen bei Beendigung des Dienstverhältnisses sofort fällig wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 14.07.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Gehälter
336.77 Kredite 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.2 Gehälter | Dokument Nr. A-661429 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |