Kollegen müssen Schmerzensgeld zahlen, der Arbeitgeber nicht : Oö.Arbeiterkammer weist auf groteske gesetzliche Regelungen hin

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Oberösterr Tagblatt (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.08.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
331.823 Arbeitsunfall
061.1:331 AK: Oberösterreich
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-661278 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage