Götzzitat : ASG Wien 13 Cga 790/86 v.9.12.1987

Besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein aufrechtes Eheverhältnis, ändert dies nichts an der Wertung der Ehrenbeleidigungen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.06.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
3-057.5 Familienangehörige, mithelfende
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-660504 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage