Entlassung nach 82 GewO 1859 : OGH 9 Ob A 169/87 v.2.12.1987 - GewO: 82

Eine nicht strafbare Handlung berechtigt gem. 82 lit d GewO auch dann nicht zur Entlassung, wenn sie Vertrauensunwürdigkeit hervorruft.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1989; Nr 27)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.07.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.76 Arbeiter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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