Entlassung nach 82 GewO 1859 : OGH 9 Ob A 169/87 v.2.12.1987 - GewO: 82
Eine nicht strafbare Handlung berechtigt gem. 82 lit d GewO auch dann nicht zur Entlassung, wenn sie Vertrauensunwürdigkeit hervorruft.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Industrie (1989; Nr 27)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.07.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.76 Arbeiter 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!