Entlassung nach 82 GewO 1859 : OGH 9 Ob A 169/87 v.2.12.1987 - GewO: 82
Eine nicht strafbare Handlung berechtigt gem. 82 lit d GewO auch dann nicht zur Entlassung, wenn sie Vertrauensunwürdigkeit hervorruft.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Industrie (1989; Nr 27)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.07.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.76 Arbeiter 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-660209 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |