Arbeiterkammerzugehörigkeit leitender Angestellter : VwGH 87/09/0298 v.24.3.1988 - AKG: 5 Abs.2 lit.b
In die Kategorie der leitenden Angestellten iSd 5 Abs.2 lit b AKG sind nur Angestellte einzubeziehen, die regelmässig unter eigener Verantwortung bedeutsame und echte unternehmerische Leitungsaufgaben auf bestimmten (Teil-)Gebieten, wie die organisatorische, personelle, kaufmännische, wirtschaftlich...
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Veröffentlicht in: | Industrie (1989; Nr 27)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.07.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte, leitende
061.1:331 AK 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | In die Kategorie der leitenden Angestellten iSd 5 Abs.2 lit b AKG sind nur Angestellte einzubeziehen, die regelmässig unter eigener Verantwortung bedeutsame und echte unternehmerische Leitungsaufgaben auf bestimmten (Teil-)Gebieten, wie die organisatorische, personelle, kaufmännische, wirtschaftliche, technische oder wissenschaftliche Führung des Unternehmens, mit einem erheblichen eigenen Entscheidungsspielraum wahrnehmen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |