Arbeiterkammerzugehörigkeit leitender Angestellter : VwGH 87/09/0298 v.24.3.1988 - AKG: 5 Abs.2 lit.b

In die Kategorie der leitenden Angestellten iSd 5 Abs.2 lit b AKG sind nur Angestellte einzubeziehen, die regelmässig unter eigener Verantwortung bedeutsame und echte unternehmerische Leitungsaufgaben auf bestimmten (Teil-)Gebieten, wie die organisatorische, personelle, kaufmännische, wirtschaftlich...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1989; Nr 27)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.07.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte, leitende
061.1:331 AK
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.77 Angestellte, leitende Dokument Nr. A-660208 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage