Die Form der Schiedsvereinbarung : Schriftform und neu zugelassene technisch bedingte Übermittlungsformen (577 Abs.3 ZPO)
Es wird die Auflockerung der usprünglich sehr strengen Formschriften des österreichischen Rechtes für den Schiedsvertrag durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen aus 1958 und das Übereinkommen des Europarats aus 1961 sowie durch die ZivilverfahrensNov 1983 und im besonderen alle Formfragen beh...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (44 (1989) Nr.10 S.289-299)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.05.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.918 Schiedswesen
347.9 Zivilprozessordnung 621 Technologie 654.17 Teletext |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.918 Schiedswesen | Dokument Nr. A-659874 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |