Die Form der Schiedsvereinbarung : Schriftform und neu zugelassene technisch bedingte Übermittlungsformen (577 Abs.3 ZPO)

Es wird die Auflockerung der usprünglich sehr strengen Formschriften des österreichischen Rechtes für den Schiedsvertrag durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen aus 1958 und das Übereinkommen des Europarats aus 1961 sowie durch die ZivilverfahrensNov 1983 und im besonderen alle Formfragen beh...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (44 (1989) Nr.10 S.289-299)
VerfasserIn: Fasching, Hans W
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.05.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.918 Schiedswesen
347.9 Zivilprozessordnung
621 Technologie
654.17 Teletext
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.918 Schiedswesen Dokument Nr. A-659874 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage