Rückzahlung von Ausbildungskosten nach Kündigung des Arbeitnehmers : OLG Wien 33 Ra 133/88 v.27.1.1989

Eine Vereinbarung, die Kosten einer grundsätzlich unentgeltlich zugesicherten Ausbildung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nachträglich geltend machen zu können, ist grundsätzlich nicht sittenwidrig.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.07.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Vereinbarung, die Kosten einer grundsätzlich unentgeltlich zugesicherten Ausbildung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nachträglich geltend machen zu können, ist grundsätzlich nicht sittenwidrig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog