Rückzahlung von Ausbildungskosten nach Kündigung des Arbeitnehmers : OLG Wien 33 Ra 133/88 v.27.1.1989
Eine Vereinbarung, die Kosten einer grundsätzlich unentgeltlich zugesicherten Ausbildung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nachträglich geltend machen zu können, ist grundsätzlich nicht sittenwidrig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 14.07.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377 Berufsausbildung
347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 377 Berufsausbildung | Dokument Nr. A-659803 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |