Rückzahlung von Ausbildungskosten nach Kündigung des Arbeitnehmers : OLG Wien 33 Ra 133/88 v.27.1.1989

Eine Vereinbarung, die Kosten einer grundsätzlich unentgeltlich zugesicherten Ausbildung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nachträglich geltend machen zu können, ist grundsätzlich nicht sittenwidrig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.07.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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