Kaskoversicherung für beruflich veranlasste Fahrten mit eigenem Kraftfahrzeug : VGH 89/14/0056 v.16.3.1989

Wenn ein Arbeitnehmer in Erfüllung eines Dienstauftrages einen Unfall mit dem eigenen bzw. nicht arbeitgebereigenen Kraftfahrzeug verursacht und der Arbeitgeber für den Schaden am arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeug aufkommt, stellen diese Ersatzleistungen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.06.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.86 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
336.2 Lohnsteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.86 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Dokument Nr. A-659555 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage