Pensionskassen eröffnen ein riesiges Veranlagungspotential : Zweite Säule der Altersvorsorge grundsätzlich vereinbart

Mindestens 50 Prozent des Vermögens muss in mündelsichere festverzinsliche Wertpapiere oder in Bankguthaben angelegt sein / Höchstens 40 Prozent darf in Beteiligungswerte gehen / Höchstens 15 Prozent darf in Immobilien veranlagt werden / Höchstens 10 Prozent darf im 'Trägerunternehmen' zu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.07.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
304 Sicherheit, soziale
368.025.8 Versicherungsleistungen
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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