Pensionskassen eröffnen ein riesiges Veranlagungspotential : Zweite Säule der Altersvorsorge grundsätzlich vereinbart
Mindestens 50 Prozent des Vermögens muss in mündelsichere festverzinsliche Wertpapiere oder in Bankguthaben angelegt sein / Höchstens 40 Prozent darf in Beteiligungswerte gehen / Höchstens 15 Prozent darf in Immobilien veranlagt werden / Höchstens 10 Prozent darf im 'Trägerunternehmen' zu...
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Veröffentlicht in: | Der Standard (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.07.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
304 Sicherheit, soziale 368.025.8 Versicherungsleistungen |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche | Dokument Nr. A-658957 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |