Zulagen für qualitative und quantitative Mehrleistung : VGH 88/13/0184 und 88/13/0188 v.7.6.1989
Wird bei Festsetzung einer Zulage einerseits auf die Bedeutung der Dienststellung und ihre Verantwortlichkeit, andererseits auf das Ausmass der Mehrdienstleistung Bedacht genommen, kann auf die in dieser Zulage enthaltenen Überstundenzuschläge die Bestimmung des 68 EStG 1972 angewendet werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.06.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.225 Lohnzulagen
336.2 Lohnsteuer 331.814 Überstunden 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.225 Lohnzulagen | Dokument Nr. A-658930 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |