Zur Einstellung einer Betriebspension wegen Treueverstosses : OGH 9 Ob A 4/88 v.29.6.1988
Einseitige Einstellung der Betriebspension kommt selbst bei einem Treueverstoss des ehemaligen Arbeitnehmers ohne besondere Vereinbarung nicht in Betracht. Auch bei vereinbarter Treuepflichtklausel berechtigen nur grobe, dh vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstösse zur Einstellung der Pension.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (111 (1989) Nr.6)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Einseitige Einstellung der Betriebspension kommt selbst bei einem Treueverstoss des ehemaligen Arbeitnehmers ohne besondere Vereinbarung nicht in Betracht. Auch bei vereinbarter Treuepflichtklausel berechtigen nur grobe, dh vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstösse zur Einstellung der Pension. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |