Zur Einstellung einer Betriebspension wegen Treueverstosses : OGH 9 Ob A 4/88 v.29.6.1988
Einseitige Einstellung der Betriebspension kommt selbst bei einem Treueverstoss des ehemaligen Arbeitnehmers ohne besondere Vereinbarung nicht in Betracht. Auch bei vereinbarter Treuepflichtklausel berechtigen nur grobe, dh vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstösse zur Einstellung der Pension.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (111 (1989) Nr.6)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche | Dokument Nr. A-658871 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |