Ganzjahresarbeit am Bau - Sozialpartner verhandeln
Zwischen dem 8. und 24.Dezember sollten die im Sommer geleisteten Überstunden im (von der Gewerkschaft nicht erwünschten) Verhältnis von 1 zu 1 angerechnet werden. Alle, die vor Weihnachten nicht gekündigt werden, sollten bis zum 6.Jänner auch nicht entlassen werden dürfen / Ab dem 6.Jänner sollten...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Standard (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.07.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Passive Person: | Schenk, Johannes
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Klassifikation: | 331.6.063.5 Saisonarbeitslosigkeit
338.45:69 Bauindustrie 693 Baugewerbe 331.76 Arbeiter 331.6 Arbeitslosigkeit 331.61 Arbeitsmarktförderung 331.881 ÖGB: Gewerkschaft d. Bau-und Holzarbeiter |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.6.063.5 Saisonarbeitslosigkeit | Dokument Nr. A-658831 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |