Ganzjahresarbeit am Bau - Sozialpartner verhandeln

Zwischen dem 8. und 24.Dezember sollten die im Sommer geleisteten Überstunden im (von der Gewerkschaft nicht erwünschten) Verhältnis von 1 zu 1 angerechnet werden. Alle, die vor Weihnachten nicht gekündigt werden, sollten bis zum 6.Jänner auch nicht entlassen werden dürfen / Ab dem 6.Jänner sollten...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.07.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Passive Person:Schenk, Johannes
Klassifikation:331.6.063.5 Saisonarbeitslosigkeit
338.45:69 Bauindustrie
693 Baugewerbe
331.76 Arbeiter
331.6 Arbeitslosigkeit
331.61 Arbeitsmarktförderung
331.881 ÖGB: Gewerkschaft d. Bau-und Holzarbeiter
Region:Österreich
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Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

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Ablageschlagwort: 331.6.063.5 Saisonarbeitslosigkeit Dokument Nr. A-658831 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage