Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung
Will der Arbeitgeber ein Tätigwerden seiner Arbeitnehmer bei der Konkurrenz verhindern, hat er insofern nur die Möglichkeit, mit diesen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gem. 74ff. HGB zu vereinbaren.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Juristische Wochenschrift (42 (1989) Nr.23 S.1463-1467)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 07.06.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77(094.5) Angestelltengesetz
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Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.77(094.5) Angestelltengesetz | Dokument Nr. A-658766 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |