Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung

Will der Arbeitgeber ein Tätigwerden seiner Arbeitnehmer bei der Konkurrenz verhindern, hat er insofern nur die Möglichkeit, mit diesen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gem. 74ff. HGB zu vereinbaren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (42 (1989) Nr.23 S.1463-1467)
VerfasserIn: Winterstein, Heinz-Peter
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.06.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77(094.5) Angestelltengesetz
Region:BRD
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