Kollektivvertragsangehörigkeit bei mehreren Betrieben eines Arbeitgebers : ASG Wien 13 Cga 65/88 v.20.9.1988

Wird ein Arbeitnehmer in zwei oder mehreren Betrieben eines Arbeitgebers oder in organisatorisch abgegrenzten Betriebsabteilungen beschäftigt, für die verschiedene Kollektivverträge gelten, findet für ihn jener Kollektivvertrag Anwendung, der für die überwiegend ausgeübte Beschäftigung massgeblich i...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.06.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivverträge
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Kollektivverträge Dokument Nr. A-658161 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage