Herzinfarkt als Arbeitsunfall : OGH 10 Ob S 123/88 v.25.10.1988

Als Arbeitsunfall ist ein Herzinfakt jedoch nur dann zu qualifizieren, wenn er sich in örtlichem, zeitlichem und ursächlichem Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.05.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsunfall
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsunfall Dokument Nr. A-656580 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage