Konkursantrag des Finanzamts und einstweilige Anordnung als vorläufiger Rechtsschutz

Der Konkursantrag ist kein Verwaltungsakt, und der Finanzrechtsweg ist unzulässig / Eine einstweilige Anordnung mit der Verpflichtung des Finanzamts, den Konkursantrag in vollem Umfang zurückzunehmen, ist unzulässig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.12)
VerfasserIn: Kalmes, Herbert
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 30.04.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.713 Abgabenordnung
336.07 Finanzverwaltung
Region:BRD
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Bestandshinweis

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Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.12)