Anrechnungspflicht gem. 1155 ABGB : OGH 9 Ob A 114/87 v.16.12.1987 - ABGB: 1155 Abs.1

Von absichtlichem Versäumen eines Erwerbs ist denn auszugehen, wenn der Arbeitnehmer in der Einschätzung aller Umstände und bei Vorhandensein reeller Chancen keine Anstrengungen unternimmt, sich eine Ersatzbeschäftigung zu verschaffen, die ihm nach Treu und Glauben zumutbar ist und die seiner Qualif...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1989; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.04.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
347 Privatrecht
351.83 Arbeitsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-656053 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage