Mindestausbildung für Heilpraktiker

Welche Schritte gedenkt die Kommission zu unternehmen, um eine bessere Abstimmung der Mindestausbildungsanforderungen und der erforderlichen Befähigungsnachweise für Heilpraktiker innerhalb der Gemeinschaft zu gewährleisten?

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Amtsblatt der EG - Mitteilungen (31 (1988) Nr.C 108)
Ort / Verlag / Datum:Luxemburg, 25.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
614.253 Heilpraktiker
331.115 Berufseignung
Region:EG
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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