'Sonst holt dich die Polizei' : Menschenunwürdig - wie Saisonnierkinder dahinvegetieren müssen
Bundesrätliche 'Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer' (BVO). Art.88, Abs.2 schreibt vor: 'Saisonniers, Kurzaufenthalter, Stagiaires, Studenten und Kurgäste können ihre Familien nicht nachziehen lassen'.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Weltwoche (1989; Nr 21)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Schweiz, 25.05.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.62 Arbeitnehmer, ausländische
331.62 Arbeitnehmer, ausländische: Wohnverhältnisse 331.62:37 Arbeitnehmer, ausländische: Kinder: Schulen 301.173 Integration, soziale 304.9 Lebensbedingungen 342.7 Menschenrechte 372 Kindererziehung 301.15 Sozialpsychologie |
Region: | Schweiz
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!