'Sonst holt dich die Polizei' : Menschenunwürdig - wie Saisonnierkinder dahinvegetieren müssen
Bundesrätliche 'Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer' (BVO). Art.88, Abs.2 schreibt vor: 'Saisonniers, Kurzaufenthalter, Stagiaires, Studenten und Kurgäste können ihre Familien nicht nachziehen lassen'.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Weltwoche (1989; Nr 21)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Schweiz, 25.05.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.62 Arbeitnehmer, ausländische
331.62 Arbeitnehmer, ausländische: Wohnverhältnisse 331.62:37 Arbeitnehmer, ausländische: Kinder: Schulen 301.173 Integration, soziale 304.9 Lebensbedingungen 342.7 Menschenrechte 372 Kindererziehung 301.15 Sozialpsychologie |
Region: | Schweiz
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.62 Arbeitnehmer, ausländische | Dokument Nr. A-653606 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |