'Sonst holt dich die Polizei' : Menschenunwürdig - wie Saisonnierkinder dahinvegetieren müssen

Bundesrätliche 'Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer' (BVO). Art.88, Abs.2 schreibt vor: 'Saisonniers, Kurzaufenthalter, Stagiaires, Studenten und Kurgäste können ihre Familien nicht nachziehen lassen'.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Weltwoche (1989; Nr 21)
VerfasserIn: Gesu, Remo
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 25.05.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Arbeitnehmer, ausländische
331.62 Arbeitnehmer, ausländische: Wohnverhältnisse
331.62:37 Arbeitnehmer, ausländische: Kinder: Schulen
301.173 Integration, soziale
304.9 Lebensbedingungen
342.7 Menschenrechte
372 Kindererziehung
301.15 Sozialpsychologie
Region:Schweiz
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bundesrätliche 'Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer' (BVO). Art.88, Abs.2 schreibt vor: 'Saisonniers, Kurzaufenthalter, Stagiaires, Studenten und Kurgäste können ihre Familien nicht nachziehen lassen'.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog