Rechtzeitige Anmeldung und eigenmächtige Vorverlegung eines Urlaubes : ASG Wien 17 Cga 170/86 v.28.7.1987

Gibt es eine Urlaubsliste, gilt die Willenserklärung des Arbeitnehmers, einen Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt antreten zu wollen, mit dem Zeitpunkt der Eintragung in die Liste als bekanntgegeben / Bei einer Urlaubsvorverlegung ist 4 Abs.4 UrlG nicht anzuwenden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.05.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Gibt es eine Urlaubsliste, gilt die Willenserklärung des Arbeitnehmers, einen Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt antreten zu wollen, mit dem Zeitpunkt der Eintragung in die Liste als bekanntgegeben / Bei einer Urlaubsvorverlegung ist 4 Abs.4 UrlG nicht anzuwenden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog