Rechtzeitige Anmeldung und eigenmächtige Vorverlegung eines Urlaubes : ASG Wien 17 Cga 170/86 v.28.7.1987
Gibt es eine Urlaubsliste, gilt die Willenserklärung des Arbeitnehmers, einen Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt antreten zu wollen, mit dem Zeitpunkt der Eintragung in die Liste als bekanntgegeben / Bei einer Urlaubsvorverlegung ist 4 Abs.4 UrlG nicht anzuwenden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 23.05.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht | Dokument Nr. A-653409 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |