Betriebspensionsansprüche gegen aufgelöste offene Handelsgesellschaft : OGH 9 Ob A 7/89 v.22.2.1989

Die Verjährung einer Betriebspension beginnt erst mit dem Zeitpunkt ihrer Fälligkeit, selbst wenn sie erst Jahre nach dem Ende des Dienstverhältnisses eintritt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.05.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
347.439 Verjährung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-653407 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage