Forscher dürfen aus Gewissensgründen ihre Arbeit verweigern
Das verfassungsrechtlich geschützte 'subjektive Gewissen' wird nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts gesetzwidrig verkürzt, wenn aus Zweckmässigkeitserwägungen auch sogenannte objektive Kriterien wie 'Mindestrang', Realitätsbezug abgestellt wird.
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Veröffentlicht in: | Handelsblatt (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 26.05.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 001.891 Forschung
331.116 Arbeitsverträge 331.126 Arbeitsplatzwechsel 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
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Handelsblatt (1989)
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