IG Metall kann auch schon vor der Schlichtung streiken : Keine Änderung durch einen Spruch des Schiedsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht hatten entschieden, wenn Kampfmassnahmen ergriffen würden, sei das sinngemäss als Erklärung des Scheiterns zu verstehen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1989)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 06.04.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.89 Arbeitskonflikte
331.881 Gewerkschaftspolitik
347.918 Schiedswesen
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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