IG Metall kann auch schon vor der Schlichtung streiken : Keine Änderung durch einen Spruch des Schiedsgerichts
Das Bundesarbeitsgericht hatten entschieden, wenn Kampfmassnahmen ergriffen würden, sei das sinngemäss als Erklärung des Scheiterns zu verstehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1989)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 06.04.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.89 Arbeitskonflikte
331.881 Gewerkschaftspolitik 347.918 Schiedswesen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 331.89 Arbeitskonflikte | Dokument Nr. A-653115 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |