Spesenersatz für Provisionsvertreter : OGH 9 Ob A 128/88 v.12.10.1988 - ABGB: 879 Abs.1, 1014 - KV Handelsangestellte
Eine nicht nach dem tatsächlichen Aufwand, sondern nach dem erbrachten Umsatz berechnete Spesenvergütung für einen Provisionsvertreter ist nicht sittenwidrig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (7 (1989) Nr.4)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 381.26 Handelsvertreter
331.238 Diäten 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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