Spesenersatz für Provisionsvertreter : OGH 9 Ob A 128/88 v.12.10.1988 - ABGB: 879 Abs.1, 1014 - KV Handelsangestellte

Eine nicht nach dem tatsächlichen Aufwand, sondern nach dem erbrachten Umsatz berechnete Spesenvergütung für einen Provisionsvertreter ist nicht sittenwidrig.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (7 (1989) Nr.4)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.26 Handelsvertreter
331.238 Diäten
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 381.26 Handelsvertreter Dokument Nr. A-653020 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage