Haftung für überplante Altlasten : BGH v.26.1.1989

Die Amtsträger einer Gemeinde haben die Amtspflicht, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen Gesundheitsgefährdungen zu verhindern, die den zukünftigen Bewohnern des Plangebietes aus dessen Bodenbeschaffenheit drohen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.13)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.05.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:628.44 Müll: Sondermüll
352 Kommunalpolitik
711 Raumplanung
347.51:352/354 Haftung, öffentliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 628.44 Müll: Sondermüll Dokument Nr. A-652681 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage