Kosten eines Arbeitszimmers als Steuerabsetzposten : Voraussetzungen für die Geltendmachung - Grundlagen der Berechnung
Aufwendungen für einen solchen Raum können grundsätzlich nur dann als Werbungskosten anerkannt werden, wenn ein solches Arbeitszimmer unbedingt notwendig und jede private Nutzung desselben als Wohnraum praktisch ausgeschlossen ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Steuer- und Wirtschaftskartei mit Steuer Kurier (64 (1989) Nr.9)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 25.03.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Einkommensteuer
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.2 Einkommensteuer | Dokument Nr. A-652281 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |