Kosten eines Arbeitszimmers als Steuerabsetzposten : Voraussetzungen für die Geltendmachung - Grundlagen der Berechnung

Aufwendungen für einen solchen Raum können grundsätzlich nur dann als Werbungskosten anerkannt werden, wenn ein solches Arbeitszimmer unbedingt notwendig und jede private Nutzung desselben als Wohnraum praktisch ausgeschlossen ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Steuer- und Wirtschaftskartei mit Steuer Kurier (64 (1989) Nr.9)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 336.2 Einkommensteuer Dokument Nr. A-652281 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage