Kalkulation in kleiner Münze
Es geht also doch. Den Kunden von Banken und Sparkassen müssen nicht höhere Kontoführungsgebühren in Rechnung gestellt werden, nur weil der Bundesgerichtshof die Zinsschinderei im Zahlungsverkehr abmahnte. Einige Geldinstitute, vorneweg die Deutsche Bank, haben den Beweis angetreten. Sie änderten ih...
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Veröffentlicht in: | Die Zeit (1989; Nr 15)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 07.04.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.717 Bankgebühren
336.71 Banken 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 336.717 Bankgebühren | Dokument Nr. A-652223 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |