Kalkulation in kleiner Münze

Es geht also doch. Den Kunden von Banken und Sparkassen müssen nicht höhere Kontoführungsgebühren in Rechnung gestellt werden, nur weil der Bundesgerichtshof die Zinsschinderei im Zahlungsverkehr abmahnte. Einige Geldinstitute, vorneweg die Deutsche Bank, haben den Beweis angetreten. Sie änderten ih...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Zeit (1989; Nr 15)
VerfasserIn: Kahlen, Rudolf
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.04.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Bankgebühren
336.71 Banken
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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