Familienbeihilfe bei getrennt lebenden Eltern : VGH 89/14/0002 v.16.3.1989
Der Bezug der Kinderbeihilfe steht dem Elternteil zu, dessen Haushalt das Kind angehört.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.05.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 362.174 Familienbeihilfen
347.627 Ehescheidung 336.572:352/354 Beihilfen, soziale 336.57:352/354 Sozialleistungen, öffentliche 396.2 Frauen: Rechtsfragen |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Bezug der Kinderbeihilfe steht dem Elternteil zu, dessen Haushalt das Kind angehört. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |