Familienbeihilfe bei getrennt lebenden Eltern : VGH 89/14/0002 v.16.3.1989

Der Bezug der Kinderbeihilfe steht dem Elternteil zu, dessen Haushalt das Kind angehört.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.05.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.174 Familienbeihilfen
347.627 Ehescheidung
336.572:352/354 Beihilfen, soziale
336.57:352/354 Sozialleistungen, öffentliche
396.2 Frauen: Rechtsfragen
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 362.174 Familienbeihilfen Dokument Nr. A-651577 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage