Ungleichbehandlung durch Übernahme in Angestelltendienstverhältnis : OLG Wien 31 Ra 132/88 v.6.12.1988

Der Gleichbehandlungsgrundsatz kann nicht herangezogen werden, wenn der Arbeitnehmer selbst durch seine Bestrebung, in ein Angestelltendienstverhältnis übernommen zu werden, seine Ungleichbehandlung gegenüber den Arbeitern des Arbeitgebers herbeiführt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.05.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.722 Gleichheit: Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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