Vorwurf der Geschichtsfälschung als Meinungsäusserung : BGB 823 I, II StGB 185, 186 GG Art.5
Wird einem Verlag mit einem tendenziell ausgerichteten Verlagsprogramm vorgehalten, er arbeite mit Geschichtsfälschung, wobei ihm jedes Mittel recht sei, so handelt es sich nicht um eien Tatsachenbehauptung, sondern um ein Werturteil.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Juristische Wochenschrift (41 (1988) Nr.45)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 09.11.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 930.2 Geschichtsforschung
340.96 Prozesse 002 Bücher |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wird einem Verlag mit einem tendenziell ausgerichteten Verlagsprogramm vorgehalten, er arbeite mit Geschichtsfälschung, wobei ihm jedes Mittel recht sei, so handelt es sich nicht um eien Tatsachenbehauptung, sondern um ein Werturteil. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |