Vorwurf der Geschichtsfälschung als Meinungsäusserung : BGB 823 I, II StGB 185, 186 GG Art.5
Wird einem Verlag mit einem tendenziell ausgerichteten Verlagsprogramm vorgehalten, er arbeite mit Geschichtsfälschung, wobei ihm jedes Mittel recht sei, so handelt es sich nicht um eien Tatsachenbehauptung, sondern um ein Werturteil.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Juristische Wochenschrift (41 (1988) Nr.45)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 09.11.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 930.2 Geschichtsforschung
340.96 Prozesse 002 Bücher |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 930.2 Geschichtsforschung | Dokument Nr. A-651076 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |