Vorwurf der Geschichtsfälschung als Meinungsäusserung : BGB 823 I, II StGB 185, 186 GG Art.5

Wird einem Verlag mit einem tendenziell ausgerichteten Verlagsprogramm vorgehalten, er arbeite mit Geschichtsfälschung, wobei ihm jedes Mittel recht sei, so handelt es sich nicht um eien Tatsachenbehauptung, sondern um ein Werturteil.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (41 (1988) Nr.45)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.11.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:930.2 Geschichtsforschung
340.96 Prozesse
002 Bücher
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 930.2 Geschichtsforschung Dokument Nr. A-651076 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage