Dienstverhinderung infolge Verkehrsstörung : OGH 9 Ob A 202/87 v.16.12.1987 - ABGB: 1154b, 1155
Erst wenn ein Ereignis oder Umstand 'höherer Gewalt' zwar auch auf Seite des Arbeitnehmers eintritt, jedoch in seiner Auswirkung über die Arbeitgeberspähre hinaus in vergleichbarer Weise die Allgemeinheit trifft, besteht weder nach 1154b noch nach 1155 ABGB ein Entgeltanspruch.
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Veröffentlicht in: | Industrie (1989; Nr 16)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.04.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Dienstverhinderung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Erst wenn ein Ereignis oder Umstand 'höherer Gewalt' zwar auch auf Seite des Arbeitnehmers eintritt, jedoch in seiner Auswirkung über die Arbeitgeberspähre hinaus in vergleichbarer Weise die Allgemeinheit trifft, besteht weder nach 1154b noch nach 1155 ABGB ein Entgeltanspruch. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |