Dienstverhinderung infolge Verkehrsstörung : OGH 9 Ob A 202/87 v.16.12.1987 - ABGB: 1154b, 1155

Erst wenn ein Ereignis oder Umstand 'höherer Gewalt' zwar auch auf Seite des Arbeitnehmers eintritt, jedoch in seiner Auswirkung über die Arbeitgeberspähre hinaus in vergleichbarer Weise die Allgemeinheit trifft, besteht weder nach 1154b noch nach 1155 ABGB ein Entgeltanspruch.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1989; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.04.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Erst wenn ein Ereignis oder Umstand 'höherer Gewalt' zwar auch auf Seite des Arbeitnehmers eintritt, jedoch in seiner Auswirkung über die Arbeitgeberspähre hinaus in vergleichbarer Weise die Allgemeinheit trifft, besteht weder nach 1154b noch nach 1155 ABGB ein Entgeltanspruch.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog