Dienstverhinderung infolge Verkehrsstörung : OGH 9 Ob A 202/87 v.16.12.1987 - ABGB: 1154b, 1155

Erst wenn ein Ereignis oder Umstand 'höherer Gewalt' zwar auch auf Seite des Arbeitnehmers eintritt, jedoch in seiner Auswirkung über die Arbeitgeberspähre hinaus in vergleichbarer Weise die Allgemeinheit trifft, besteht weder nach 1154b noch nach 1155 ABGB ein Entgeltanspruch.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1989; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.04.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817 Dienstverhinderung Dokument Nr. A-650996 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage