14 Tage Polizeigewahrsam? : Anmerkungen zum Entwurf eines 2.Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes
Das Bayerische Polizeiaufgabengesetz soll dahin geändert werden, dass die Polizei einen Betroffenen bis zu 14 Tage mit richterlicher Entscheidung in Haft halten kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtspolitik (22 (1989) Nr.3 S.81-85)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 03.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.74 Polizei
|
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Das Bayerische Polizeiaufgabengesetz soll dahin geändert werden, dass die Polizei einen Betroffenen bis zu 14 Tage mit richterlicher Entscheidung in Haft halten kann. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |