14 Tage Polizeigewahrsam? : Anmerkungen zum Entwurf eines 2.Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes

Das Bayerische Polizeiaufgabengesetz soll dahin geändert werden, dass die Polizei einen Betroffenen bis zu 14 Tage mit richterlicher Entscheidung in Haft halten kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Rechtspolitik (22 (1989) Nr.3 S.81-85)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.74 Polizei
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.74 Polizei Dokument Nr. A-650636 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage