Ergänzende Vertragsauslegung bei Pensionszusage : OGH 9 Ob A 111/87 v.4.11.1987 - ABGB: 914, 915

Eine Pensionsanwartschaft bleibt dem Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Betrieb grundsätzlich - ausgenommen bei ausdrücklich vereinbartem Verfall - in dem einmal erreichten Volumen erhalten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1989; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.04.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
368.43 Pensionsdynamik
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-650450 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage