Elektronische Telefongespächsregistrierung : VGH 86/01/0069 v.9.11.1988
96 Abs.1 Z.3 ArbVG / Die Speicherung, Erfassung und der Ausdruck der Nummer der Nebenstelle, Datum und Uhrzeit des Gesprächsendes, Anzahl der Impulse, errechneter Schillingbetrag des einzelnen Gespräches sowie Gesprächsdauer in Minuten oder Stunden ohne Speicherung der gewählten Telefonnummern, stel...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.04.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Personalinformationssystem
331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 331.15 Personalinformationssystem | Dokument Nr. A-649393 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |