Die Genehmigung von Sonderabfallexporten

Nach dem neuen Sonderabfallgesetz 9a bedarf die Ausfuhr von gefährlichen Sonderabfällen der Bewilligung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (7 (1989) Nr.3 S.87-88)
VerfasserIn: Schwarzer, Stephan
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:628.44 Müll: Sondermüll
382.6 Export
621.12-039 Güter, gefährliche
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 628.44 Müll: Sondermüll Dokument Nr. A-649031 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage